Kundeninformationsblatt

Im Folgenden erhalten Sie weitere Informationen zur vorgeschlagenen
Versicherung. Bitte lesen Sie die untenstehenden Informationen
vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung
Angaben der Gesellschaften
Nachfolgend sind die für Ihren Vertrag möglichen Versicherungsgesellschafen
gelistet. Die speziell für Ihren Vertrag bzw. Ihr
Angebot zutreffende Gesellschaft entnehmen Sie bitte Ihrem
Angebot.
Alte Leipziger Versicherung Aktiengesellschaft
Alte Leipziger‐Platz 1, 61440 Oberursel
Sitz der Gesellschaft: Oberursel (Taunus)
Handelsregister: Amtsgericht Bad Homburg HRB 1586
Vorstand: Kai Waldmann, Sven Waldschmidt
Homepage: www.alte‐leipziger.de
Tel.: +49 (0) 6171 / 66‐02
Fax: +49 (0) 6171 / 24434
GVO Gegenseitigkeit Versicherung Oldenburg VVAG
Osterstraße 15, 26122 Oldenburg
Sitz der Gesellschaft: Oldenburg
Handelsregister: Amtsgericht Oldenburg HRB 63
Vorstand: Gernold Lengert, Martin Zimmer
Homepage: www.g‐v‐o.de
Tel.: +49 (0) 441 / 93 36 0
Fax: +49 (0) 441 / 92 36 55 55
Für die oben genannten Versicherer handeln wir namens und in
Vollmacht als Assekuradeure:
ODV Versicherungen ‐ Assekuradeur GmbH
Kaiserdamm 100, 14057 Berlin
Sitz der Gesellschaft: Berlin
Handelsregister: HRB 174729 B
Geschäftsführer: Jürgen Zerr
Homepage: www.o‐d‐v.eu
Tel.: +49 (0) 30 346 555 92‐0
Fax: +49 (0) 30 346 555 92‐9
Hauptgeschäftstätigkeit der Versicherer
Die Hauptgeschäftstätigkeit der vorbenannten Versicherungsgesellschaften
besteht im Abschluss und in der Verwaltung von
Versicherungen.
Aufsichtsbehörde
Die Aufsichtsbehörde ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(BaFin)
Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn.
Versicherungsbedingungen / Merkmale der Versicherungsleistung
Für Ihren Vertrag gelten das Produktinformationsblatt, die
Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die Besonderen
Bedingungen und weiteren Vereinbarungen / Klauseln sowie die
Satzung und das Merkblatt zur Datenverarbeitung. Bitte prüfen
Sie, ob Sie diese Unterlagen vollständig erhalten haben und ob Sie
rechtzeitig von diesen Kenntnis nehmen konnten. Die Versicherungsleistung
ergibt sich aus dem Versicherungsschein und den
weiteren Vertragsbestimmungen.
Gesamtpreis der Versicherung
Den Gesamtpreis der Versicherung einschließlich aller Steuern
und sonstigen Preisbestandteilen entnehmen Sie bitte dem
Produktinformationsblatt, unserem Antrag sowie dem Versicherungsschein.
Zusätzlich anfallende Kosten
Gebühren und Kosten für die Aufnahme des Antrages werden
nicht erhoben. Erhoben werden lediglich Kosten für Mahnungen
sowie bei Nichteinlösung im Lastschriftverfahren.

Prämie
Die im Versicherungsschein ausgewiesene erste Prämie ist
unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des
Versicherungsscheines zu zahlen. Bei Lastschrifteinzug wird die
Prämie erst nach Ablauf der Frist eingezogen.
Denken Sie an die rechtzeitige Prämienzahlung, weil im Falle eines
Zahlungsverzuges der Versicherer nach § 37 Versicherungsgesetz
(VVG) zum Rücktritt berechtigt und im Versicherungsfall leistungsfrei
sein kann.
Wegen der weiteren Einzelheiten zur Prämienzahlung lesen Sie
die Regelung im Gesetz und in den Vertragsbedingungen.
Die Lastschriftermächtigung wird mit Antragsunterzeichnung
erklärt, wenn dort die Kontodaten vollständig eingetragen sind.
Abweichende Erklärungen sind in einer gesonderten Lastschriftermächtigung
vorzunehmen.
Je nach Vereinbarung wird die Prämie monatlich, viertel‐,
halbjährlich oder jährlich oder als Einmalprämie gezahlt.
Gültigkeitsdauer von Angeboten
An unser Angebot halten wir uns einen Monat gebunden, sofern
nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
Risikohinweise für Finanzdienstleistungen
Bitte beachten Sie bei Produkten mit Finanzdienstleistungen, dass
wegen der speziellen Risikogestaltung marktüblichen Schwankungen
unterliegen, auf die die Versicherer keinen Einfluss haben. In
der Vergangenheit erwirtschaftete Beträge sind daher kein
Indikator für künftige Erträge.
Widerrufsbelehrung
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne
Angaben von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E‐Mail)
widerrufen. Die Frist beginnt, nachdem Sie den Versicherungsschein,
die Vertragsbestimmungen, einschließlich der Allgemeinen
Versicherungsbedingungen, die weiteren Informationen nach § 7
Abs. 1 und 2 VVG in Verbindung mit den §§ 1 bis 4 der VVGInformationspflichtenverordnung
und diese Belehrung jeweils in
Textform erhalten haben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt
die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an:
ODV Versicherungen ‐ Assekuradeur GmbH
Kaiserdamm 100, 14057 Berlin
Widerrufsfolgen
Im Falle eines Widerrufs endet der Versicherungsschutz und wir
erstatten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs
entfallenden Teil der Prämien, wenn Sie zugestimmt haben, dass
der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt.
Den Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs
entfällt, dürfen wir in diesem Fall einbehalten; dabei handelt
es sich pro Tag um einen Betrag in Höhen von 1/360 der von
Ihnen für ein Jahr zu zahlenden Prämie, sofern die jährliche
Zahlweise vereinbart ist. Bei halbjährlicher Zahlweise, handelt es
sich pro Tag um einen Betrag in Höhe von 1/180 der von Ihnen für
ein halbes Jahr zu zahlenden Prämie. Bei vierteljährlicher Zahlweise,
handelt es sich pro Tag um einen Betrag in Höhe von 1/90
der von Ihnen für ein Vierteljahr zu zahlenden Prämie. Bei
monatlicher Zahlweise, handelt es sich pro Tag um einen Betrag
um einen Betrag in Höhe von 1/30 der von Ihnen für den Monat
zu zahlenden Prämie. Die Erstattung zurückzahlender Beträge
erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des
Widerrufs. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende
der Widerrufsfrist, hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass
emfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene
Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind.
Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen
Wunsch sowohl von Ihnen als auch von uns vollständig
erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
‐ Ende der Widerrufsbelehrung ‐

Zustandekommen des Vertrags

Der Versicherungsvertrag kommt durch Übersendung eines
Versicherungsscheines mit dem Inhalt des Versicherungsscheines
nach schriftlicher Antragstellung (Antragsmodell) zustande.
Nach § 7 VVG müssen die Vertragsinformationen dem Versicherungsnehmer
rechtzeitig vor seiner Vertragserklärung vorliegen,
falls der Versicherungsnehmer nicht ausdrücklich darauf verzichtet
hat. Der Versicherungsschutz beginnt mit der Einlösung des
Versicherungsscheins, d. h. mit rechtzeitiger Zahlung des ersten
Beitrages, jedoch nicht vor dem im Versicherungsschein benannten
Vertragsbeginn.
Wird der erste Beitrag erst nach dem im Versicherungsschein
genannten Zeitpunkt eingefordert, beginnt der Versicherungsschutz
zu diesem Zeitpunkt, wenn der Versicherungsnehmer den
Beitrag unverzüglich zahlt.

Laufzeit

Die Laufzeit des Vertrages ergibt sich aus dem Produktinformationsblatt,
dem Antrag und dem Versicherungsschein.

Vertragsbeendigung

Der Vertrag ist zunächst für die dokumentierte Zeit abgeschlossen.
Das Versicherungsverhältnis verlängert sich stillschweigend
von Jahr zu Jahr, wenn nicht drei Monate vor dem jeweiligen
Ablauf der anderen Partei eine Kündigung in Textform zugegangen
ist. Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann
zum Ende des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres unter
Einhaltung einer Frist von drei Monaten gekündigt werden.
Abweichende Regelungen können sich aus den Vertragsbedingungen
zu den einzelnen Produkten ergeben.

Anwendbares Recht, zuständiges Gericht

Auf das Vertragsverhältnis findet das Recht der Bundesrepublik
Deutschland Anwendung.

Die Gerichtsstände für Klagen ergeben sich aus den Allgemeinen
Versicherungsbedingungen.

Vertragssprache

Vertragssprache ist ausschließlich die deutsche Sprache.

Außergerichtliche Beschwerdeverfahren

Fragen zum Versicherungsschutz und etwaige Beschwerden
können gerichtet werden an:

ODV Versicherungen ‐ Assekuradeur GmbH
Kaiserdamm 100, 14057 Berlin

oder an die zuständige Versicherungsaufsicht:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn.

Originalunterlagen

Die eingereichten Unterlagen archivieren wir elektronisch und
vernichten deshalb die Originalbelege spätestens 12 Wochen nach
Einsendung unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Zur Vorlage beim Finanzamt kann eine Bestätigung
erteilt werden, die die Übereinstimmung des gespeicherten
Dokumentes mit dem vorgelegten Original erklärt.

Anzeige‐ und Mitteilungspflichten

Beantworten Sie die Fragen in den Antrags‐ und den weiteren
Vertrags‐ und Schadenformularen vollständig und richtig.
Angaben, die Sie nicht gegenüber dem Versicherungsvermittler
machen möchten, sind unverzüglich gegenüber den jeweiligen
Versicherern schriftlich nachzuholen. Der Versicherungsschutz ist
gefährdet, wenn Sie unrichtige oder unvollständige Angaben
machen.
Die Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht sowie weiter
Obliegenheiten kann den Versicherer berechtigen vom Vertrag
zurückzutreten, ihm zu kündigen oder anzupassen, was unter
Umständen zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen kann.

Beachten Sie dazu die Regelungen in den Allgemeinen und
Besonderen Versicherungsbedingungen.

Einwilligungsklausel nach dem Bundesdatenschutzgesetz

Ich willige ein, dass die ODV Versicherungen ‐ Assekuradeur
GmbH im erforderlichen Umfang Daten, die sich aus den
Antragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung (Beiträge,
Versicherungsfälle, Risiko‐/Vertragsänderungen) ergeben, an
Rückversicherer zur Beurteilung des Risikos und zur Abwicklung
der Rückversicherung sowie zur Beurteilung des Risikos und der
Ansprüche an andere Versicherer bzw. an den Gesamtverband der
Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. zur Weitergabe dieser
Daten an andere Versicherer übermittelt. Diese Einwilligung gilt
auch unabhängig vom Zustandekommen des Vertrages sowie für
entsprechende Prüfungen bei anderen beantragten Versicherungsverträgen
und bei künftigen Anträgen.

Ich willige ein, das die ODV Versicherungen ‐ Assekuradeur GmbH
und deren Vermittler, soweit dies der ordnungsgemäßen
Durchführung der Versicherungsangelegenheit dient, allgemeine
Antrags‐, Vertrags‐, und Leistungsdaten und gemeinsamen
Datensammlungen führen und an/die zuständigen Vermittler
weitergeben. Gesundheitsdaten dürfen nur an Personen‐ und
Rückversicherer übermittelt werden. An Vermittler dürfen
Gesundheitsdaten nur weitergegeben werden, soweit es zur
Vertragsgestaltung erforderlich ist.

Ich willige jederzeit widerruflich ein, dass die ODV Versicherungen
‐ Assekuradeur GmbH bzw. deren Vermittler die allgemeinen
Antrags‐, Vertrags‐. Und Leistungsdaten für die Beratung und
Betreuung nutzen darf.

Diese Einwilligung gilt nur, wenn ich vom Inhalt des Merkblattes
zur Datenverarbeitung Kenntnis nehmen konnte, das mir vor
Vertragsabschluss mit diesen Kundeninformationen überlassen
wurde.

Einwilligungsklausel zur Bonitätsabfrage

Ich willige ein, dass die ODV Versicherungen ‐ Assekuradeur
GmbH zum Zwecke des Vertragsabschlusses und bei Bedarf im
Verlauf der aktiven Geschäftsbeziehungen zu Zwecken der
Vertragsverwaltung und ‐abwicklung Informationen zu meinen
Zahlungsverhalten und Bonitätsinformationen auf Basis
mathematischer und statistischer Verfahren unter Verwendung
von Anschriftendaten von einem Dienstleister bezieht und nutzt.
Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft
widerrufen werden. Außerdem Besteht ein Auskunftsrecht bei der
ODV Versicherungen ‐ Assekuradeur GmbH zu den gespeicherten
Daten, deren Herkunft, Empfänger und Zweck der Speicherung.
Diese Einwilligung gilt unabhängig vom Zustandekommen des
Vertrages sowie für entsprechender Prüfungen bei anderweitig
beantragten Versicherungsverträgen und bei künftigen Anträgen.

Nach oben scrollen