Zuverlässiger Schutz
im Alltag
Privathaftpflichtversicherung
Im § 823 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches heißt es:
„Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“
- Was ist, wenn Sie als Radfahrer einen Fußgänger anfahren ?
- Was passiert, wenn Sie den Haustürschlüssel verlieren ?
Damit aus einem Missgeschick keine lebenslange Belastung wird schützt Sie unsere Privathaftpflichtversicherung!
Die Vorteile der ODV Privathaftpflichtversicherung:
- Wir prüfen schnellstmöglich, ob Schadensersatzansprüche vorliegen und wehren unberechtigte Ansprüche ab.
- Ob zu Hause, in der Freizeit oder auf Reisen - unser Versicherungsschutz gilt weltweit, rund um die Uhr.
- Lässt sich an Ihre individuellen Bedürfnisse anpassen.
- Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit bis zu 1 Jahr bei vorgeführten Versicherungsschutz
Produkthighlights der ODV - Privathaftpflichtversicherung
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