Zuverlässiger Schutz

im Alltag

Privathaftpflichtversicherung

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Im § 823 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches heißt es:

„Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“

Damit aus einem Missgeschick keine lebenslange Belastung wird schützt Sie unsere Privathaftpflichtversicherung!

Die Vorteile der ODV Privathaftpflichtversicherung:

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