Kundeninformationsblatt
Im Folgenden erhalten Sie weitere Informationen zur vorgeschlagenen
Versicherung. Bitte lesen Sie die untenstehenden Informationen vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung
Angaben der Gesellschaften
Nachfolgend sind die für Ihren Vertrag möglichen Versicherungsgesellschafen gelistet. Die speziell für Ihren Vertrag bzw. Ihr Angebot zutreffende Gesellschaft entnehmen Sie bitte Ihrem Angebot.
GVO Gegenseitigkeit Versicherung Oldenburg VVAG
Osterstraße 15, 26122 Oldenburg
Sitz der Gesellschaft: Oldenburg
Handelsregister: Amtsgericht Oldenburg HRB 63
Vorstand: Gernold Lengert, Martin Zimmer
Homepage: www.g‐v‐o.de
Tel.: +49 (0) 441 / 93 36 0
Fax: +49 (0) 441 / 92 36 55 55
Mannheimer Versicherung AG
Augustaanlage 66, 68165 Mannheim
Amtsgericht Mannheim
Handelsregisternummer: HRB 7501
Vorstand: Dr. Gerhard Schmitz (Vorsitzender), Marcus Lauer, Dr. Thomas Niemöller, Alf N. Schlegel, Jürgen Wörner
USt-IdNr.: DE 12 490 636 8
Vers.-St.: 801/V90801001622
Telefon: 06 21. 4 57 80 00
E-Mail: service@mannheimer.de
Für die oben genannten Versicherer handeln wir namens und in Vollmacht als Assekuradeure:
ODV Versicherungen ‐ Assekuradeur GmbH
Kaiserdamm 100, 14057 Berlin
Sitz der Gesellschaft: Berlin
Handelsregister: HRB 174729 B
Geschäftsführer: Jürgen Zerr
Homepage: www.odv-versicherungen.de
Tel.: +49 (0) 30 346 555 92‐0
Fax: +49 (0) 30 346 555 92‐9
Hauptgeschäftstätigkeit der Versicherer
Die Hauptgeschäftstätigkeit der vorbenannten Versicherungsgesellschaften besteht im Abschluss und in der Verwaltung von Versicherungen.
Aufsichtsbehörde
Die Aufsichtsbehörde ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn.
Versicherungsbedingungen / Merkmale der Versicherungsleistung
Für Ihren Vertrag gelten das Produktinformationsblatt, die Allgemeinen
Versicherungsbedingungen, die Besonderen Bedingungen und weiteren
Vereinbarungen / Klauseln sowie die Satzung und das Merkblatt zur Datenverarbeitung. Bitte prüfen Sie, ob Sie diese Unterlagen vollständig
erhalten haben und ob Sie rechtzeitig von diesen Kenntnis nehmen konnten. Die Versicherungsleistung ergibt sich aus dem Versicherungsschein und den weiteren Vertragsbestimmungen.
Gesamtpreis der Versicherung
Den Gesamtpreis der Versicherung einschließlich aller Steuern und sonstigen Preisbestandteilen entnehmen Sie bitte dem Produktinformationsblatt, unserem Antrag sowie dem Versicherungsschein.
Zusätzlich anfallende Kosten
Gebühren und Kosten für die Aufnahme des Antrages werden nicht erhoben. Erhoben werden lediglich Kosten für Mahnungen sowie bei Nichteinlösung im Lastschriftverfahren.
Prämie
Die im Versicherungsschein ausgewiesene erste Prämie ist unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheines zu zahlen. Bei Lastschrifteinzug wird die Prämie erst nach Ablauf der Frist eingezogen. Denken Sie an die rechtzeitige Prämienzahlung, weil im Falle eines Zahlungsverzuges der Versicherer nach § 37 Versicherungsgesetz (VVG) zum Rücktritt berechtigt und im Versicherungsfall leistungsfrei sein kann. Wegen der weiteren Einzelheiten zur Prämienzahlung lesen Sie die Regelung im Gesetz und in den Vertragsbedingungen. Die Lastschriftermächtigung wird mit Antragsunterzeichnung erklärt, wenn dort die Kontodaten vollständig eingetragen sind. Abweichende Erklärungen sind in einer gesonderten Lastschriftermächtigung vorzunehmen. Je nach Vereinbarung wird die Prämie monatlich, viertel‐, halbjährlich oder jährlich oder als Einmalprämie gezahlt.
Gültigkeitsdauer von Angeboten
An unser Angebot halten wir uns einen Monat gebunden, sofern nicht
ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
Risikohinweise für Finanzdienstleistungen
Bitte beachten Sie bei Produkten mit Finanzdienstleistungen, dass wegen der speziellen Risikogestaltung marktüblichen Schwankungen unterliegen, auf die die Versicherer keinen Einfluss haben. In der Vergangenheit erwirtschaftete Beträge sind daher kein Indikator für künftige Erträge.
Widerrufsbelehrung
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E‐Mail) widerrufen. Die Frist beginnt, nachdem Sie den Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen, einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die weiteren Informationen nach § 7 Abs. 1 und 2 VVG in Verbindung mit den §§ 1 bis 4 der VVG Informationspflichtenverordnung und diese Belehrung jeweils in Textform erhalten haben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an:
ODV Versicherungen ‐ Assekuradeur GmbH
Kaiserdamm 100, 14057 Berlin
Widerrufsfolgen
Im Falle eines Widerrufs endet der Versicherungsschutz und wir erstatten
Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der
Prämien, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, dürfen wir in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es sich pro Tag um einen Betrag in Höhen von 1/360 der von Ihnen für ein Jahr zu zahlenden Prämie, sofern die jährliche Zahlweise vereinbart ist. Bei halbjährlicher Zahlweise, handelt es sich pro Tag um einen Betrag in Höhe von 1/180 der von Ihnen für ein halbes Jahr zu zahlenden Prämie. Bei vierteljährlicher Zahlweise, handelt es sich pro Tag um einen Betrag in Höhe von 1/90 der von Ihnen für ein Vierteljahr zu zahlenden Prämie. Bei monatlicher Zahlweise, handelt es sich pro Tag um einen Betrag um einen Betrag in Höhe von 1/30 der von Ihnen für den Monat zu zahlenden Prämie. Die Erstattung zurückzahlender Beträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind.
Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen
Wunsch sowohl von Ihnen als auch von uns vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
‐ Ende der Widerrufsbelehrung ‐
Zustandekommen des Vertrags
Der Versicherungsvertrag kommt durch Übersendung eines Versicherungsscheines mit dem Inhalt des Versicherungsscheines nach schriftlicher Antragstellung (Antragsmodell) zustande. Nach § 7 VVG müssen die Vertragsinformationen dem Versicherungsnehmer rechtzeitig vor seiner Vertragserklärung vorliegen, falls der Versicherungsnehmer nicht ausdrücklich darauf verzichtet hat. Der Versicherungsschutz beginnt mit der Einlösung des Versicherungsscheins, d. h. mit rechtzeitiger Zahlung des ersten Beitrages, jedoch nicht vor dem im Versicherungsschein benannten Vertragsbeginn. Wird der erste Beitrag erst nach dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt eingefordert, beginnt der Versicherungsschutz zu diesem Zeitpunkt, wenn der Versicherungsnehmer den Beitrag unverzüglich zahlt.
Laufzeit
Die Laufzeit des Vertrages ergibt sich aus dem Produktinformationsblatt, dem Antrag und dem Versicherungsschein.
Vertragsbeendigung
Der Vertrag ist zunächst für die dokumentierte Zeit abgeschlossen. Das Versicherungsverhältnis verlängert sich stillschweigend von Jahr zu Jahr, wenn nicht drei Monate vor dem jeweiligen Ablauf der anderen Partei eine Kündigung in Textform zugegangen ist. Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann zum Ende des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Abweichende Regelungen können sich aus den Vertragsbedingungen zu den einzelnen Produkten ergeben.
Anwendbares Recht, zuständiges Gericht
Auf das Vertragsverhältnis findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Gerichtsstände für Klagen ergeben sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Vertragssprache
Vertragssprache ist ausschließlich die deutsche Sprache.
Außergerichtliche Beschwerdeverfahren
Fragen zum Versicherungsschutz und etwaige Beschwerden können gerichtet werden an:
ODV Versicherungen ‐ Assekuradeur GmbH
Kaiserdamm 100, 14057 Berlin
oder an die zuständige Versicherungsaufsicht: Versicherungsombudsmann e. V. Postfach 08 06 32 ‐ 10006 Berlin Ombudsmann Private Krankenund Pflegeversicherung / Postfach 06 02 22 ‐ 10052 Berlin
Originalunterlagen
Die eingereichten Unterlagen archivieren wir elektronisch und vernichten deshalb die Originalbelege spätestens 12 Wochen nach Einsendung unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Zur Vorlage beim Finanzamt kann eine Bestätigung erteilt werden, die die Übereinstimmung des gespeicherten Dokumentes mit dem vorgelegten Original erklärt.
Anzeige‐ und Mitteilungspflichten nach §19 Abs. 5 VVG
Beantworten Sie die Fragen in den Antrags‐ und den weiteren Vertrags‐ und Schadenformularen vollständig und richtig. Angaben, die Sie nicht gegenüber dem Versicherungsvermittler machen möchten, sind unverzüglich gegenüber den jeweiligen Versicherern schriftlich nachzuholen. Der Versicherungsschutz ist gefährdet, wenn Sie unrichtige oder unvollständige Angaben machen. Die Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht sowie weiter Obliegenheiten kann den Versicherer berechtigen vom Vertrag zurückzutreten, ihm zu kündigen oder anzupassen, was unter Umständen zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen kann. Beachten Sie dazu die Regelungen in den Allgemeinen und Besonderen Versicherungsbedingungen.
Einwilligungsklausel nach dem Bundesdatenschutzgesetz
Ich willige ein, dass die ODV Versicherungen ‐ Assekuradeur GmbH im erforderlichen Umfang Daten, die sich aus den Antragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung (Beiträge, Versicherungsfälle, Risiko‐/Vertragsänderungen) ergeben, an Rückversicherer zur Beurteilung des Risikos und zur Abwicklung der Rückversicherung sowie zur Beurteilung des
Risikos und der Ansprüche an andere Versicherer bzw. an den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. zur Weitergabe dieser Daten an andere Versicherer übermittelt. Diese Einwilligung gilt auch unabhängig vom Zustandekommen des Vertrages sowie für entsprechende Prüfungen bei anderen beantragten Versicherungsverträgen und bei künftigen Anträgen. Ich willige ein, das die ODV Versicherungen ‐ Assekuradeur GmbH und deren Vermittler, soweit dies der ordnungsgemäßen Durchführung der Versicherungsangelegenheit dient, allgemeine Antrags‐, Vertrags‐, und Leistungsdaten und gemeinsamen Datensammlungen führen und an/die zuständigen Vermittler weitergeben. Gesundheitsdaten dürfen nur an Personen‐ und Rückversicherer übermittelt werden. An Vermittler dürfen Gesundheitsdaten nur weitergegeben werden, soweit es zur Vertragsgestaltung erforderlich ist. Ich willige jederzeit widerruflich ein, dass die ODV Versicherungen ‐ Assekuradeur GmbH bzw. deren Vermittler die allgemeinen Antrags‐, Vertrags‐. Und Leistungsdaten für die Beratung und Betreuung nutzen darf. Diese Einwilligung gilt nur, wenn ich vom Inhalt des Merkblattes zur Datenverarbeitung Kenntnis nehmen konnte, das mir vor Vertragsabschluss mit diesen Kundeninformationen überlassen wurde.
Einwilligungsklausel zur Bonitätsabfrage
Ich willige ein, dass die ODV Versicherungen ‐ Assekuradeur GmbH zum Zwecke des Vertragsabschlusses und bei Bedarf im Verlauf der aktiven Geschäftsbeziehungen zu Zwecken der Vertragsverwaltung und ‐abwicklung Informationen zu meinen Zahlungsverhalten und Bonitätsinformationen auf Basis mathematischer und statistischer Verfahren unter Verwendung von Anschriftendaten von einem Dienstleister bezieht und nutzt. Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Außerdem Besteht ein Auskunftsrecht bei der ODV Versicherungen ‐ Assekuradeur GmbH zu den gespeicherten Daten, deren Herkunft, Empfänger und Zweck der Speicherung. Diese Einwilligung gilt unabhängig vom Zustandekommen des Vertrages sowie für entsprechender Prüfungen bei anderweitig beantragten Versicherungsverträgen und bei künftigen Anträgen.