Die private Haftpflichtversicherung schützt Sie vor den finanziellen Konsequenzen, wenn Sie ungewollt einem Dritten Schaden zufügen. Dies umfasst Schäden an Personen, Sachen und Vermögen. Die Versicherung kommt für berechtigte Schadensersatzforderungen auf und ist ein wichtiger Schutz, um Sie vor erheblichen finanziellen Belastungen zu bewahren.
In jedem Tarif Ihrer ODV Privat-Haftpflichtversicherung sind Sie umfassend geschützt: Sie deckt die finanziellen Folgen, wenn Sie versehentlich Personen-, Sach- oder Vermögensschäden bei Dritten verursachen – und schützt Sie auch bei Mieterschäden in Ihrer Wohnung. Darüber hinaus gilt der Schutz beim Gebrauch nicht versicherungspflichtiger Fahrzeuge wie Fahrrädern oder E-Bikes.
Ein besonderes Plus: Die ODV wehrt für Sie unberechtigte Forderungen aktiv ab, und das sogar vor Gericht.
Ihre finanzielle Absicherung muss nicht teuer sein: Die ODV bietet privaten Haftpflichtschutz bereits für weniger als 2 Euro im Monat an. Trotz des niedrigen Beitrags decken wir Schäden in Millionenhöhe ab.
So sparen Sie klug: Wählen Sie einen Tarif mit Selbstbeteiligung – hier profitieren Sie von den besonders attraktiven Beiträgen.
Haftpflicht – was ist das?
Die Privathaftpflichtversicherung (oft einfach ‚Haftpflicht‘ genannt) deckt Schäden an fremdem Eigentum, medizinische Kosten Dritter und weitere finanzielle Folgen aus Ihrer Verantwortlichkeit. Sie zahlt nicht bei Vorsatz oder Eigenverschulden des Geschädigten. Sie schützt Sie, wenn Sie für Schadensersatzansprüche haften und diese nicht selbst tragen können.
Wann brauche ich eine Haftpflichtversicherung?
Eine private Haftpflichtversicherung wird besonders relevant mit Volljährigkeit und Berufseintritt. Bis dahin sind Kinder in der Regel über die Familienhaftpflicht der Eltern mitversichert. Dieser Schutz erlischt jedoch, sobald das Kind
– dauerhaft eine berufliche Tätigkeit mit eigenem Einkommen aufnimmt UND
– nicht mehr im gemeinsamen Haushalt mit den Eltern lebt.
Die Mitversicherung endet spätestens zum Ablauf des laufenden Versicherungsjahres – jedoch längstens sechs Monate nach Erfüllen beider Kriterien. Ab diesem Zeitpunkt ist eine eigene Police zwingend erforderlich. Für Auszubildende und Studierende, die nicht mehr über die Eltern versichert sind, bieten Versicherer spezielle Privathaftpflicht-Tarife.
Unser Rat: Prüfen Sie zunächst, ob eine Mitversicherung im elterlichen Vertrag möglich ist. Falls nicht, empfiehlt sich der Abschluss einer studierendenorientierten Privathaftpflichtversicherung.
Ist die private Haftpflichtversicherung eine Pflichtversicherung?
Nein, die Privathaftpflichtversicherung ist eine freiwillige Versicherung. Der Begriff ‚Pflicht‘ in ihrem Namen leitet sich von der gesetzlichen Haftpflicht ab: Sie sind verpflichtet, für von Ihnen verursachte Schäden aufzukommen. Der Abschluss dieser Versicherung ist jedoch äußerst ratsam, da im Schadensfall schnell Kosten in Millionenhöhe entstehen können. Übersteigen diese Kosten die Deckungssumme Ihrer Police, müssen Sie die Differenz selbst tragen. Daher empfiehlt sich der Abschluss einer Police mit hoher Deckungssumme.
