Rundumschutz für Ihr Zuhause
Wohngebäudeversicherung
Alles was Sie zu Absicherung Ihrer Immobilie wissen müssen
Die Wohngebäudeversicherung
Essenzieller Schutz für Hausbesitzer
Die Wohngebäudeversicherung ist eine nicht verpflichtende, aber empfehlenswert Absicherung für alle Eigentümer von Immobilien. Sie bietet finanziellen Schutz vor Schäden an Gebäuden und sorgt im Falle eines Schadens für Ausgleich der entstandenen Kosten für Reparaturarbeiten. Die Versicherung bewahren den Eigentümer der Immobilie so vor dem finanziellen Ruin.
Bei der ODV beginnen die Kosten der Hausversicherung bei 8,70 Euro im Monat.
In vielen Fällen es auch sinnvoll sein, eine bestehende Wohngebäudeversicherung an die neuen Lebenssituationen und -herausforderungen anzupassen und somit gegebenenfalls ein besseres Preis-Leistungs-Verhältnis zu erhalten. Daher empfehlen wir den Vergleich.
Ihr Haus richtig versichern
Unsere Gebäudeversicherung im Überblick
Wohngebäudeversicherung bereits ab 8,70 Euro im Monat mit Top-Konditionen und mit anpassbaren Zusatzbausteinen – sollte Sie über 10 Jahre Schadenfrei bleiben erhalten Sie weitere 35 Prozent Rabatt
Mit der ODV Wohngebäudeversicherung ist Ihr Eigenheim im Ernstfall rundum abgesichert. Typische Schäden, bei denen Ihre Gebäudeversicherung einspringt, sind zum Beispiel:
- Schäden durch austretendes Leitungswasser (z. B. bei Rohrbruch, Frost)
- Sturmschäden (z. B. Baum fällt auf Hausdach)
- Feuerschäden (z. B. durch Blitzschlag)
- Vandalismusschäden (z. B. mit Graffiti beschmierte Hausfassade)
- Schäden durch extreme Wetterereignisse (z. B. Überschwemmung u.a. durch Starkregen, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Rückstau von Wasser aus Ableitungsrohren, usw.) – vorausgesetzt, Sie haben den ODV Elementarschutz als zusätzliche Elementarschutzversicherung abgeschlossen
Alle Vorteile und Leistungen der ODV Wohngebäudeversicherung im Überblick.
Wie kann ich mein Haus versichern ?
Heutzutage ist es auch möglich, eine Wohngebäudeversicherung online abzuschließen. Dies bietet den Vorteil, dass der Abschluss bequem von zu Hause aus erfolgen kann und man sich nicht an Öffnungszeiten halten muss. Es empfiehlt sich jedoch, die Bedingungen sorgfältig zu prüfen und im Zweifelsfall einen Experten zu Rate zu ziehen, um sicherzustellen, dass man die passende Versicherung für die eigenen Bedürfnisse findet.
Beitrag Ihrer Gebäudeversicherung bei der ODV.
Berechnen Sie hier die voraussichtlichen
Fragen zur unserer Gebäudeversicherung?
Unser Service-Team hilft Ihnen gerne weiter.
Unsere Tarif-Leistungen im Detail
Rabattmodelle um richtig zu sparen
- Schadensfreiheitsrabatt – (SFR-Tarif)
Die Alternative zu unserem Standardtarif ist unser SFR-Tarif. Ihre Immobilie wird mit einem extra günstigen Beitrag belohnt, wenn sie schadenfrei bleibt. Das Gebäude wird zu Beginn in eine Schadenfreiheitsklasse eingestuft. Diese ist von der Anzahl der schadenfreien Jahre abhängig. Bleibt Ihr Gebäude danach schadenfrei, sinkt der Jahresbeitrag durch den Schadenfreiheitsrabatt. Und wenn es doch zu einem Gebäudeschaden kommen sollte, erfolgt eine angemessene Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse. - Rabatt für Neubauten, jüngere und kernsanierte Gebäude
Da neue und sanierte Häuser in der Regel weniger Schäden aufweisen, geben wir für diese Gebäude Beitragsnachlässe. Ist das Gebäude bis zu 25 Jahre alt, erhalten Sie attraktive Rabatte. Dabei bewerten wir eine erfolgte Kernsanierung wie die erste Bezugsfertigkeit Ihrer Immobilie. Unser Beitragsnachlass läuft über 25 Jahre und wird dabei jährlich abgebaut. - Rabatt bei Selbstbeteiligung
Wenn Sie besonders preisbewusst sind, haben Sie die Möglichkeit, sich über unsere Selbstbeteiligungsvarianten (250 €, 500 € oder 1.000 €) einen weiteren Preisvorteil zu sichern.
Vergleich der Wohngebäude – Tarife
Tarife der Produktlinien im Vergleich
Diese Leistungen sind in allen Angeboten der ODV Wohngebäudeversicherung enthalten:
- Schäden an Ihrem Wohngebäude und allen angegebenen Nebengebäuden inkl. Gebäudebestandteile und -zubehör
- Mitversicherung Ihrer Garagen/Carports auf und außerhalb des Grundstücks
- Erstattung zum Neubauwert zzgl. Mehrkosten
Basis
Komfort
Exklusiv
Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel
Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel
Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel
bis 15.000 EUR für EFH & ZFH
bis 25.000 EUR für MFH
bis 500 EUR
bis 1.000 EUR
Unsere Tarif-Leistungen im Detail
Versicherungsbedingungen und Dokumente
Dokumente der aktuellsten Tarifgeneration. Bitte beachten Sie, dass diese von älteren Tarifgenerationen abweichen können.
Zusatzbausteine
Sinnvolle Erweiterungen Ihrer
Wohngebäudeversicherung
Extremwetterschutz
Eine Elementarversicherung sichert Ihr Haus bei Zerstörung oder Beschädigung durch extreme Wetterereignisse (z. B. Überschwemmung) ab.
Glasschutz
Versichert die Gebäude & Mobiliarverglasungen (z. B. alle Scheiben von Fenstern, Türen, Wintergärten, Balkonen) gegen Bruchschäden.
Haushaftpflichtschutz
Für Vermieter und Hauseigentümer, die ihre Immobilie anderen überlassen. Sichern Sie die Schadenersatzansprüche Dritter ab, die durch Ihr Haus Schaden erleiden.
Wissen Sie welches (Extremwetter-)Risiko Ihr Wohnort hat?
Aufgrund des Klimawandels nehmen extreme Wetterereignisse zu. Bewerten Sie jetzt in wenigen Klicks Ihr Risiko mit Hilfe unserer Wohnort-Risikobewertung.
Wohngebäudeversicherung im Überblick
Leistung der Wohngebäudersicherung
Was ist eine Wohngebäudeversicherung?
Eine Wohngebäudeversicherung hilft dabei den Hausbesitzern und Mietern, sich gegen finanzielle Verluste abzusichern, die durch Schäden am Wohngebäude entstehen können. Diese Schäden können durch Naturkatastrophen wie Überschwemmungen, Stürme oder Erdbeben verursacht werden, aber auch durch Feuer, Diebstahl oder Vandalismus.
Eine Wohngebäudeversicherung ist in der Regel für alle Arten von Wohngebäuden verfügbar, einschließlich Einfamilienhäuser und Mehrfamilienhäuser.
Die Versicherungssumme einer Wohngebäudeversicherung sollte ausreichend sein, um den Wiederaufbau oder die Reparatur des Wohngebäudes im Falle eines Schadens zu finanzieren. Es ist wichtig, dass die Versicherungssumme dem aktuellen Wert des Gebäudes entspricht, um sicherzustellen, dass im Falle eines Schadens genügend Geld zur Verfügung steht, um das Gebäude wiederherzustellen.
Eine Wohngebäudeversicherung kann auch optionale Deckungen für Dinge wie die Reparatur von Leitungen und Rohren, die Übernahme von Mietausfallkosten im Falle eines Schadens, die Übernahme von Kosten für temporäre Unterkunft während der Reparaturarbeiten beinhalten.
Es ist wichtig, dass Hausbesitzer sich über ihre Bedürfnisse und Risiken im Klaren sind, bevor sie eine Wohngebäudeversicherung abschließen. Eine persönliche Beratung kann dabei helfen, das für die individuellen Bedürfnisse am besten geeignete Versicherungspaket zu finden.
Welche Gebäudebestandteile sind versichert?
Wenn Sie bei der ODV Versicherungen Ihre Immobilie versichern, gilt die Wohngebäudeversicherung für folgendes:
- Haupt- und alle benannten Nebengebäude
- Gebäudebestandteile (Türen, Einbauküchen, Einbaumöbel, fest verklebte Bodenbeläge und Solaranlagen)
- Gebäudezubehör (Antennen und Markisen)
- Grundstücksbestandteile (Zäune, Mauern, Müllbehälterboxen, Überdachungen, Terrassen, Zisternen, und Hundehütten)
- Garagen & Carports
Für welche Schäden kommt die Gebäudeversicherung auf?
Die Wohngebäudeversicherung übernimmt ab dem Basistarif Schäden durch:
- Brand, Explosion, Sengschäden
- Blitzschlag, Überspannung
- Leitungswasser
- Rohrbruch
- Sturm
- Hagel
Welche Kosten übernimmt die Wohngebäudeversicherung?
Die Wohngebäudeversicherung übernimmt im Schadensfall die Kosten für alle notwendigen Reparaturen am Gebäude, einschließlich des kompletten Wiederaufbaus, sowie Baunebenkosten wie Architektenhonorare
Kosten Beispiele:
– Aufräumungs- und Abbruchkosten, die entstehen, um versicherte Sachen aufzuräumen und abzubrechen
– Bewegungs- und Schutzkosten, die entstehen, um andere Sachen zu bewegen, zu verändern oder zu schützen
– Schadenermittlungskosten, durch einen Handwerker oder Gutachter
– Schadenabwendungs- und Minderungskosten, entstehen bei provisorischen Maßnahmen
– Mietausfall, Mieteinnahmenausfall wegen eines Versicherungsfalls
– Hotelkosten, Wohngebäude unbewohnbar
Die Aufzählung erfüllt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern dient lediglich der Veranschaulichung.
Was deckt die Gebäudeversicherung nicht ab?
Nicht über die Wohngebäudeversicherung abgesichert sind zum Beispiel:
- Schäden durch Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz, die entstehen, weil Fenster oder Türen der Immobilie nicht ordnungsgemäß geschlossen waren.
- Möbel, Kleidung und sonstige Gegenstände, die sich in der versicherten Immobilie befinden. Schäden an beweglichem Hab und Gut deckt die Hausratversicherung ab.
- vorsätzlich herbeigeführte Schäden
Wichtig: Vollen Schutz bietet die Wohngebäudeversicherung nur, wenn der Versicherungsnehmer sich an gewisse Regeln hält. Bei Vertragsabschluss und während der Vertragslaufzeit sind Sie verpflichtet, Ihren Versicherer korrekt über den Zustand Ihrer Immobilie zu informieren. Melden Sie Sanierungen, Anbauten, Umbauten und sonstige Baumaßnahmen am Haus bzw. an Nebengebäuden zeitnah. Stellen Sie außerdem sicher, dass Reparaturarbeiten am Gebäude (z. B. an Leitungswasserrohren, Elektrik) fachmännisch ausgeführt werden. Andernfalls kann es im Schadensfall Leistungskürzungen geben.
Was müssen Sie beim absichern Ihrer Immobilie beachten ?
Wenn Sie eine Wohngebäudeversicherung abschließen möchten, gibt es verschiedene Möglichkeiten, das passende Versicherungsprodukt für Ihre Bedürfnisse zu finden. Wir empfehlen, verschiedene Versicherungstarife zu berechnen und miteinander zu vergleichen um den passenden Tarif für Sie zu finden.
Es gibt auch spezielle Wohngebäudeversicherungen für Eigentumswohnungen oder Hausbesitzer, die auf die Bedürfnisse dieser Zielgruppen abgestimmt sind. Es lohnt sich also, die Versicherungsbedingungen genau zu vergleichen und sich über die Leistungen der verschiedenen Anbieter zu informieren
Was muss ich im Schadensfall tun?
Einen Schaden melden Sie so schnell wie möglich Ihrer Allianz Wohngebäudeversicherung – entweder telefonisch oder online. Unser Service-Team leitet die Schadensabwicklung schnell und unkompliziert für Sie in die Wege.
Drei besondere Vorteile
Gründe für unsere Wohngebäudeversicherung
SO INDIVIDUELL
WIE IHR ZUHAUSE
Mit unseren drei Tariflinien sind Sie in der Lage Ihr Haus passend genau zu versichern
SCHADEN-FREIHEITSRABATT
Je weniger Schäden Sie haben, desto günstiger ist Ihre Wohngebäudeversicherung
IMMER BESTENS VERSICHERT
Mit der Best-Leistungs-Garantie erhalten Sie immer den besten Versicherungsschutz am Markt
Kosten einer Wohngebäudeversicherung
Wie viel kostet eine Wohngebäudeversicherung?
Bei der ODV beginnen der Beitrag für eine Wohngebäudeversicherung ab 8,70 EURO im Monat. Mit Tariferweiterung Extremwetterschutz erhöht sich der Monatsbeitrag um weitere 3,74 EURO.
Wie werden die Kosten der Wohngebäudeversicherung berechnet?
Die Ermittlung Ihrer Wohngebäudeversicherungs-Kosten erfolgen anhand verschiedener Kriterien. Grundlage für die Beitragsberechnung ist eine genaue Gebäudebeschreibung. Entscheidend für die Beitragshöhe sind unter anderem:
- Versicherungsumfang: Je mehr die Wohngebäudeversicherung abdeckt, desto höher ist der Beitrag.
- Lage des Gebäudes: Befindet sich Ihr Haus in eine gefährdeten in einer Region, erhöhen sich die Kosten.
- Wohnfläche: Mit der Quadratmeteranzahl erhöht sich in der Regel auch der Beitrag.
- Baujahr & Bauweise: Für ältere Gebäude fallen die Beiträge der Wohngebäudeversicherung oft teurer aus.
- Ausstattung des Gebäudes: Für hochwertig ausgestattete Immobilien (z. B. Haus mit Schwimmbad) sind die Gebäudeversicherungs-Kosten meist höher.
Wie können die Wohngebäudeversicherungs-Kosten reduziert werden?
Wer bei der ODV ein Versicherungsprodukt abschließt, erhält einen attraktive Bündelnachlass. Kombiniert man die Wohngebäudeversicherung zum Beispiel mit einer privaten Haftpflichtversicherung oder einer Hausratversicherung, erhalten Sie ein Bündelnachlass. Ab zwei Verträgen senken Sie Ihre Versicherungsprämie um fünf Prozent gegenüber dem Abschluss der Einzelversicherungen.
Klarheit im Schadensfall
Wann zahlt die Gebäudeversicherung, wann nicht?
Die Wohngebäudeversicherung erstattet die Kosten, bei…
Brand, Blitzschlag, Explosion oder Sengschäden und Überspannung infolge von Gewittern.
Leitungswasserschaden
(Rohrbruch oder Frostschäden an Leitungswasser führenden Rohren).
Sturmschaden
Hagelschaden
Einbruchschaden
Vandalismusschaden
Schäden durch wild lebende Tiere
Schäden an versicherten Gebäuden z.B. Garagen oder Carports
Schäden an versicherten Gebäudebestandteilen
z.B. Nebengebäuden
Die Wohngebäudeversicherung zahlt nicht, bei…
Schäden, die an im Gebäude befindlichen Möbeln.
Schäden an im Gebäude befindlichen Kleidungsstücken.
Schäden an im Gebäude befindlichen Elektrogeräten.
Bewegliche Gegenstände sind über die Hausratversicherung abgesichert!
Gut zu wissen
Unterschied Wohngebäudeversicherung – Hausratversicherung
Der Hauptunterschied zwischen der Wohngebäudeversicherung und der Hausratversicherung ist schnell erklärt.
Die Wohngebäudeversicherung kommt für Kosten auf, die durch Schäden am Gebäude selbst entstehen. Dies umfasst auch Schäden an Nebengebäuden und an fest mit dem Gebäude verbundenen Objekten.
Eine Hausratversicherung deckt, lediglich Ihren Hausrat ab. Dabei handelt es sich um sämtliche „bewegliche“ Gebrauch- und Verbrauchsgegenstände Ihres Haushalts. Versichert sind beispielsweise Möbel, Elektrogeräte, Kleidung, Dokumente, aber auch Schmuck, Bargeld und Lebensmittel.
Ihren Schaden melden
Ein Schaden ist immer ärgerlich, wir finden eine Lösung – schnell und unkompliziert
Sie haben einen Schaden erlitten – durch Unwetter, Wasserrohrbruch oder Feuer? Melden Sie uns Ihren Schaden, telefonisch oder online: Wir sind für Sie da!
- erreichen Sie uns 365 Tage im Jahr – ganz bequem über unser Online Schaden-Formular.
- kümmern wir uns unkompliziert und schnell um die Abwicklung.
Wohngebäudeversicherung im Überblick
Häufige Fragen zur Wohngebäudeversicherung
Ist die Wohngebäudeversicherung eine Pflichtversicherung?
Eine gesetzliche Verpflichtung besteht bei der Wohngebäudeversicherung nicht, aber diese ist sehr empfehlenswert für Eigentümer einer Immobilie. Da bei Schäden oder Zerstörung des Gebäudes entstehen hohe Kosten, die ohne einer Wohngebäudeversicherer vom Eigentümer selbst getragen werden müssten – was bei meisten zu einem finanziellen Ruin führen wird.
Ist eine Wohngebäudeversicherung notwendig?
Alle sagen „ja“ aber richtige Antwort ist „es kommt drauf an“ – Es kommt vor allem auf Ihre Geldbeutel an. Wenn Sie als Besitzer der Immobilie im Schadenfall das nötige „Kleingeld“ hat um einen Totalverlust zu ersetzen, dann brauchen Sie keine Wohngebäudeversicherung. Wenn Sie nicht zu dieser Gruppe gehören, dann brauchen Sie eine Wohngebäudeversicherung. Diese Erklärung ist originell und untypisch jedoch ist es genau so – so einfach!
Wie wird der Beitrag meiner Wohngebäudeversicherer berechnet?
Der zu zahlende Beitrag Ihrer Wohngebäudeversicherung basiert auf der Wohnfläche und Ausstattung Ihrer Immobilie. Zusätzlich wird das Baujahr, Lage, Bausubstanz und die Umgebung des Objektes berücksichtigt. Eine weitere Komponente ist der gewünschte Versicherungsumfang und Zusatzerweiterungen (z.B. Schäden durch Erdbeben oder Überschwemmungen), diese können den Beitrag beeinflussen.
Wie wird die Wohnfläche korrekt ermittelt?
Der zu zahlende Beitrag Ihrer Wohngebäudeversicherung basiert unter anderem auf der Wohnfläche. Die genaue Quadratmeteranzahl finden Sie im Kauf- oder Mietvertrag. Fehlen Ihnen die Dokumente oder stimmen diese nicht mit dem aktuellen Bauzustand überein, wird eine Nachmessung empfohlen.
Die Wohnfläche wird als Grundfläche aller Räume im Gebäude bezeichnet. Nicht zu berücksichtigen sind Treppen, Balkone, Loggien, Terrassen und Keller-, Speicher- oder Bodenräume, die nicht zu Wohn- oder Hobbyzwecken ausgebaut sind.
Was ist die Versicherungssumme bei der Gebäudeversicherung und wie hoch muss die sein?
Die Versicherungssumme bei einer Wohngebäudeversicherung ist die Höchstentschädigung, den die Versicherungsgesellschaft im Schadensfall übernimmt. Sie sollte so gewählt werden, dass der Wiederaufbau der Immobilie gewährleistet wird. Es empfiehlt sich daher, die Versicherungssumme anzupassen, wenn Anbauten und Substanzveränderungen vorgenommen wurden. Die Höhe der Versicherungssumme hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. Material der Außenwände und des Daches, den Ausstattungsmerkmalen und der Größe des Gebäudes.
Wir empfehlen zur Bestimmung der richtigen Versicherungssumme sich an einen Versicherungsmakler oder Architekten zu wenden.
Es ist jedoch auch möglich, die Versicherungssumme selbst zu berechnen, indem man ein Kostenvoranschlag für den Wiederaufbau unter Berücksichtigung der oben genannten Faktoren erstellt.
Warum wird meine Versicherungssumme jedes Jahr angepasst?
Die Anpassung Ihrer Versicherungssummer ist äußerst wichtig. Diese Erhöhung resultiert aus Ihrer vertraglich vereinbarten gleitenden Neuwertversicherung in der Gebäudeversicherung. Die jährlich Anpassung (Statistisches Bundesamt – Regulierung nach Baupreisentwicklung 2022) verhindert, dass Ihre Immobilie nach einem Jahr einer Unterversicherung unterliegt. Die Verhinderung der Unterversicherung hat zur Folge, dass Ihre Gebäudeversicherung die vollständige Kostenübernahme im Schaden leisten kann.
Was ist der Gleitender Neuwertfaktor und wie wird der gleitende Neuwert ermittelt?
Der gleitende Neuwertfaktor (auch Anpassungsfaktor) gibt an, um welchen Faktor der Neubau eines Wohngebäudes zum aktuellen Zeitpunkt teurer wäre als im Jahr 1914. Der Wert 1914 wird als Basis genutzt, um einen einheitlichen Wiederaufbauwert ermitteln können. Das ist die Versicherungssumme, die benötigt wird, um das versicherte Gebäude so wideraufzubauen wie vor dem Schadenfall.
Wissenswertes: Ermittlung des Neuwertfaktor erfolgt jährlich
Was tun, wenn Ihr Haus leer steht?
Melden Sie Ihrem Versicherer, dass Ihr Haus leer steht. Die meisten Versicherungsunternehmen haben besondere Bedingungen für Leerstand. Grundsätzlich wird der Leerstand als eine Gefahrerhöhung gewertet und die Wohngebäudeversicherung muss angepasst werden.
Macht eine Wohngebäudeversicherung bei Neubau Sinn?
Diese Frage beantworten wir mit einem eindeutigen „ja“ Die Feuerrohbau-Versicherung schützt Ihr Haus kostenlos ab Baubeginn. Die Deckung gilt in der Regel für alle vereinbarten Gefahren (Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Starkregen oder Überschwemmung).
Wissenswertes: ODV bietet Beitragsnachlass für Neubauten
Was bedeutet grobe Fahrlässigkeit in der Wohngebäudeversicherung?
Von grober Fahrlässigkeit spricht man, wenn die versicherte Person ihre Sorgfaltspflicht in ungewöhnlich hohem Maß verletzt hat. Ein klassisches Beispiel: Sie verlassen Ihr Haus, obwohl am Wohnzimmerfenster noch Kerzen brennen. Die Gardinen fangen während Ihrer Abwesenheit Feuer, ein Wohnungsbrand ist die Folge.
Wann ist eine Elementarschadenversicherung sinnvoll?
Da die Überschwemmungen durch plötzlichen Starkregen in den letzten Jahr häufiger werden, ist eine Elementarschadenversicherung auf jeden fall empfehlenswert.
Von einem Elementarschaden sprich man, wenn etwa durch:
- Starkregen/Überschwemmung/Rückstau
- Hochwasser
- Schneedruck
- Lawinen/Erdrutsch
- Erdsenkung
- Erdbeben
- Vulkanausbruch
das versicherte Gebäude schaden erleidet. In der Regel trägt der Versicherte einen Teil der Kosten selbst, da die meist Wohngebäudeversicherungen eine vertragliche vereinbarte Selbstbeteiligung haben.
Leistet der Versicherer auch bei Hochwasser?
Hat Ihr Wohngebäudeversicherung den Baustein Elementarversicherung, dann leistet die ODV auch bei Schäden durch Hochwasser. Eine Elementarversicherung zahlt zum Beispiel, wenn durch Starkregen Wasser in Ihr Keller eindringt. Gezahlt wird auch wenn ein Fluss über Ihr Ufern treten und ein Hochwasserschaden an Ihrem versichertem Haus entsteht.
Leister die Wohngebäudeversicherung auch bei Grundwasserschäden?
Es kommt drauf an, wie das Wasser in Ihr Haus eindringt (Baustein: Elementarschadenversicherung). Wenn die Erdoberfläche und somit Ihr Grundstücks überflutet wird und das Grundwasser oberirdisch in Ihr Haus eindringt, dann ja. Sollte das Wasser jedoch unterirdisch in Ihr Haus eindringen, dann nein.
Erstattet die Wohngebäudeversicherung den Schaden nach undichter Silikonfuge?
Laut aktuellem Urteil des BGH sind Nässeschäden durch undichte Silikonfugen zwischen Duschwanne und angrenzender Wand kein Fall für die Wohngebäudeversicherung. Denn es handelt sich nicht um einen Leitungswasserschaden.
Was bedeutet „ZÜRS-Zone“ im Zusammenhang mit der Wohngebäudeversicherung?
Zur fairen Risikobewertung und Beitragskalkulierung wird das gesamte Bundesgebiet in unterschiedliche Gefahrenzonen aufgeteilt. Die Versicherungsunternehmen sprechen in diesem Fall von einer ZÜRS – Zone.
ZÜRS steht für Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen. Die ZÜRS – Zonen hat damit Einfluss auf den Beitrag Ihrer Elementarversicherung, dabei ist die Gefährdungsklasse 1 (ZÜRS 1) am günstigsten und die Gefährdungsklasse 4 (ZÜRS 4) ist somit die teuerste.
Wissenswertes: es gibt auch nicht versicherbare Überschwemmungsrisikogebiete
Muss ich Sanierungs- und Baumaßnahmen melden?
Wir empfehlen Ihnen die Sanierungs- und Baumaßnahmen Ihrem Versicherer zu melden. Die Maßnahmen können verschiedene Einflüsse auf Ihren Wohngebäudeversicherungsvertrag haben. Ein Typisches Beispiel hierfür ist der Ausbau des Dachgeschosses oder Kellerräume zu Wohnzwecken. Diese Baumaßnahmen kann zur Folge haben, dass die notwendige Versicherungssumme für Ihr Haus zu klein wurde, da die Wohnfläche angestiegen ist. Ein weiteres Beispiel wäre, ein Sanierung der Wasserleitungen. Diese Sanierung kann dazu führen, dass Ihr Beitrag dauerhaft verringert wird.
Wissenswertes: ODV belohnt Sanierungsmaßnahmen durch reduzierte Beiträge
Was passiert mit der Wohngebäudeversicherung, wenn ich das Haus verkaufe?
Bei Verkauf des Objektes erfolgt eine Übertragung des Versicherungsscheins auf den neuen Eigentümer. Dieser hat dann die Möglichkeit den Versicherungsschutz weiter laufen zu lassen oder innerhalb eines Monats zu kündigen.
Wissenswertes: die Fist beginnt nach Kenntnisnahme der Versicherung
Was passiert mit der Wohngebäudeversicherung, bei Erbe?
Nach einem Todesfall wird die Gebäudeversicherung des Verstorbenen auf den oder die im Testament begünstigten Erben übertragen. So ist in beiden Fällen durchgehender Versicherungsschutz für die Immobilie sichergestellt.
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